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Hessen: Keine Fahrzeugzulassung für Steuersünder

Hessen führt zum neuen Jahr als erstes Bundesland ein neues Verfahren bei der Zulassung von Fahrzeugen ein. Neu ist, dass über ein eigens entwickeltes Computersystem überprüft wird, ob ein Fahrzeughalter, der ein Fahrzeug zulassen will, in Hessen noch Kfz-Steuerrückstände zu bezahlen hat. Sollte dies der Fall sein, wird die Zulassung so lange verweigert, bis die Schulden beglichen sind. Das System zeigt nicht nur die offenen Posten für das letzte, sondern auch für die weiter zurückliegenden Jahre an. Betroffen sind nur Rückstände der Kfz-Steuer.

Damit will man nach Worten von Finanzminister Karlheinz Weimar einen wesentlichen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit leisten. "Wir hatten das Problem, dass wir Ende des Jahres 2003 rückständige Kraftfahrzeugsteuern in Höhe von 19,3 Millionen Euro verzeichnen mussten", so Weimar. Dagegen habe man mit der neuen Regelung, die er mit "höchster Priorität" verfolgt habe, nun einen vernünftigen Lösungsansatz gefunden. Für 2004 geht das Land von Zusatzeinnahmen in Höhe von 1,1 Millionen Euro aus, von denen auch die Kommunen profitieren, die 23 Prozent der Steuer erhalten. Das System war bereits 2004 in drei Landkreisen und den Städten Frankfurt/Main und Wiesbaden getestet worden.

Ebenfalls seit Anfang 2004 fordert Hessen bei der Fahrzeugzulassung die Teilnahme am Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer. Das Land spart damit eigenen Angaben zufolge wegen des Wegfalls von drei Millionen bislang versendeten Zahlungshinweisen und wegen Zinsgewinnen durch den Wegfall von Zahlungsfristen bis zu 1,7 Millionen Euro jährlich ein. Das klingt nachvollziehbar, wenn eine Zwangs-Einzugsermächtigung auch nicht unbedingt juristisch unbedenklich erscheint.