Klasse D
Hier finden Sie alle Informationen für die Ausbildungsklasse D. Falls Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Die Ausbildungsklasse D
Was darf ich mit dieser Klasse fahren? |
Bus mit mehr als 16 Fahrgastpllätzen - auch mit Anhänger bis 750kg zG |
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
Theorie bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1: - 6 Doppelstunden Grunstoff und - 18 Doppelstunden Zusatzstoff (nur B) - 12 Doppelstunden Zusatzstoff (C1) bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1: - 6 Doppelstunden - 8 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis Wenn Sie die Klasse B oder C1 seit weniger als 2 Jahren besitzen: - 45 Stunden Grundausbildung - 22 Überlandfahrten - 14 Autobahnfahrten - 8 Nachtfahrten Wenn Sie die Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren besitzen: - 33 Stunden Grundausbildung - 12 Überlandfahrten - 8 Autobahnfahrten - 5 Nachtfahrten Wenn Sie die Klasse C seit weniger als 2 Jahren besitzen: - 14 Stunden Grundausbildung - 16 Überlandfahrten - 8 Autobahnfahrten - 6 Nachtfahrten Wenn Sie die Klasse C seit mehr als 2 Jahren besitzen: - 7 Stunden Grundausbildung - 8 Überlandfahrten - 4 Autobahnfahrten - 3 Nachtfahrten Wenn Sie die Klasse D1 bereits besitzen: - 20 Stunden Grundausbildung - 5 Überlandfahrten - 5 Autobahnfahrten - 5 Nachtfahrten |
Welche Prüfung muss ich machen? |
Theorie Theorieprüfung ist abzulegen (Fragebogen mit 40 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) Praxis Dauer mindestens 75 Minuten (Zur Prüfung gehört: Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten; sie fahren innerorts, außerorts und Autobahn) |
Wissenswertes |
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn - durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt. - Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen. - Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50.Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird. |
Sonstiges |
Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/Psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden. - Mindestalter: 21 - Vorbesitz: B - Eingeschlossene Klassen: D1,L,M - Ausbildung: Theorie und Praxis - Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - Lichtbild - Augenärztliches Zeugnis - Ärztliches Zeugnis - Belastungsgutachten - Erste-Hilfe-Kurs |