Klasse D

Hier finden Sie alle Informationen für die Ausbildungsklasse D. Falls Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die Ausbildungsklasse D

Was darf ich mit dieser Klasse fahren? Bus mit mehr als 16 Fahrgastpllätzen
- auch mit Anhänger bis 750kg zG
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Theorie

bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1:
- 6 Doppelstunden Grunstoff und
- 18 Doppelstunden Zusatzstoff (nur B)
- 12 Doppelstunden Zusatzstoff (C1)

bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1:
- 6 Doppelstunden
- 8 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Wenn Sie die Klasse B oder C1 seit weniger als 2 Jahren besitzen:
- 45 Stunden Grundausbildung
- 22 Überlandfahrten
- 14 Autobahnfahrten
- 8 Nachtfahrten

Wenn Sie die Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren besitzen:
- 33 Stunden Grundausbildung
- 12 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten

Wenn Sie die Klasse C seit weniger als 2 Jahren besitzen:
- 14 Stunden Grundausbildung
- 16 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 6 Nachtfahrten

Wenn Sie die Klasse C seit mehr als 2 Jahren besitzen:
- 7 Stunden Grundausbildung
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten

Wenn Sie die Klasse D1 bereits besitzen:
- 20 Stunden Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 5 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
Welche Prüfung muss ich machen? Theorie
Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 40 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)


Praxis
Dauer mindestens 75 Minuten (Zur Prüfung gehört: Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten; sie fahren innerorts, außerorts und Autobahn)
Wissenswertes Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn
- durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen.
- Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50.Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.
Sonstiges Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/Psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

- Mindestalter: 21
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klassen: D1,L,M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Belastungsgutachten
- Erste-Hilfe-Kurs