Klasse B
Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse B. Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Die Ausbildungsklasse B
Was darf ich mit dieser Klassen fahren? |
Kraftwagen bis 3,5to zG(zulässiges Gesamtgewicht) Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5to folgende Anhänger ziehen: - Anhänger bis 750kg zG - Anhänger über 750kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5to. Eingeschlossene Klassen: L und AM |
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
Theorie - 12 Doppelstunden Grundstoff und - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis - Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 5 Fahrstunden Überland - 4 Fahrstunden Autobahn - 3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
Welche Prüfung muss ich ablegen? |
- Theorieprüfung ist abzulegen (Fragebogen mit 30 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden; Bei Erweiterung 20 Fragen - bei mehr als 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden) Achtung: Man kann pro Frage mehr Fehlerpunkte als einen machen) - Praktische Prüfung ist abzulegen (sie dauert mindestens 45 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstrasse) |
Wissenswertes |
Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 haben - dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren(Zugfahrzeug max.7,5to zG) - dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse C1(1) bzw. C1E(1) fahren. - Diese Klassen werden auf das 65.Lebensjahr befristet. Danach können diese Klassen nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustandes und das Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden. - Wer nicht umschreiben lässt, darf ab dem 65.Lebensjahr keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5to zG* fahren. Dies gilt auch, wenn die Klassen C1 und C1E beim Umtausch unbefristet erteilt wurden. - Wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E(1) hinausgehen(über 12to zG*) müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50.Geburtstag in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen - umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen - Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen - Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, L(2) und M(3) unbefristet, die Klassen C1(1) und C1E(1) befristet auf das 65.Lebensjahr erteilt. (1)Klasse C1 und C1E= Kfz bis 7,5to zG* mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges; ausserdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12to nicht übersteigen. (2)Klasse L = Traktoren bis 32km/h bbH**, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h bbH** (mehr über Klasse L) (3)Klasse AM (mehr über Klasse M) *zG = zulässige Gesamtmasse ** bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
Sonstiges |
Mindestalter: 18 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: L und AM Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - Lichtbild - Sehtest - Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |