Klasse C1E

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse C1E.

Die Ausbildungsklasse C1E:

Was darf ich mit dieser Klasse fahren? Leichtere Lastzüge
Kraftwagen über 3,5to zG bis 7,5to zG und Anhänger über 750kg zG. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtsummen nicht größer als 12to
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Keine Theorieausbildung!

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Fahrstunden s.u.

- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt

Gemeinsamer Ausbildungsgang mit Klasse C1 und C1E:
Sie können natürlich auch gleich die Klassen C1 und C1E absolvieren, womit sich die Anzahl der Überlandfahrten von insgesamt 6 auf 4 reduziert.(siehe auch Klasse C1)
Solo:
- 1 Überlandfahrt
- 1 Autobahnfahrt

Zug:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 2 Nachtfahrten
Welche Prüfung muss ich ablegen? Keine Theorieprüfung!

Praxis
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 75 Minuten - Sie fahren innerhalb und ausserhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrasse
Wissenswertes Wenn Sie noch den Führerschein der alten Klasse 2 haben:

- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50.Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.

- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet

- Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen.

- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren
Sonstiges - Mindestalter: 18(21)
- Vorbesitz: C1
- Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs