Klasse C1

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse C1. Falls Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Die Ausbildungsklasse C1:

Was darf ich mit dieser Klasse fahren? Leichtere Lkw
Kraftwagen über 3,5to zG bis 7,5to zG und Anhänger bis 750kg zG
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff und
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Fahrstunden:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt

Gemeinsamer Ausbildungsgang mit Klasse C1 und C1E:
Sie können natürlich auch gleich die Klassen C1 und C1E absolvieren, womit sich die Anzahl der Überlandfahrten von insgesamt 6 auf 4 reduziert.(siehe auch Klasse C1E)
Solo:
- 1 Überlandfahrt
- 1 Autobahnfahrt

Zug:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 2 Nachtfahrten
Welche Prüfung muss ich machen? Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden;
Praxis
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 75 Minuten - Sie fahren innerhalb und ausserhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrasse
Wissenswertes Wenn Sie noch den Führerschein der alten Klasse 2 haben:

- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50.Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.

- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet

- Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen.

- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren
Sonstiges - Mindestalter: 18(21)
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klassen: L,AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
-Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs