Klasse C1
Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse C1. Falls Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Die Ausbildungsklasse C1:
Was darf ich mit dieser Klasse fahren? |
Leichtere Lkw Kraftwagen über 3,5to zG bis 7,5to zG und Anhänger bis 750kg zG |
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
Theorie - 6 Doppelstunden Grundstoff und - 6 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) und Fahrstunden: - 3 Überlandfahrten - 1 Autobahnfahrt - 1 Nachtfahrt Gemeinsamer Ausbildungsgang mit Klasse C1 und C1E: Sie können natürlich auch gleich die Klassen C1 und C1E absolvieren, womit sich die Anzahl der Überlandfahrten von insgesamt 6 auf 4 reduziert.(siehe auch Klasse C1E) Solo: - 1 Überlandfahrt - 1 Autobahnfahrt Zug: - 3 Überlandfahrten - 1 Autobahnfahrt - 2 Nachtfahrten |
Welche Prüfung muss ich machen? |
Theorie Fragebogen mit 30 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden; Praxis Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 75 Minuten - Sie fahren innerhalb und ausserhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrasse |
Wissenswertes |
Wenn Sie noch den Führerschein der alten Klasse 2 haben: - dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50.Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren. - mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet - Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen. - Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren |
Sonstiges |
- Mindestalter: 18(21) - Vorbesitz: B - Eingeschlossene Klassen: L,AM - Ausbildung: Theorie und Praxis -Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - Lichtbild - Augenärztliches Zeugnis - Ärztliches Zeugnis - Erste-Hilfe-Kurs |