Klasse C

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse C.

Die Ausbildungsklasse C:

Was darf ich mit dieser Klasse fahren? Schwerere Lkw
Kraftwagen über 3,5to zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750kg zG
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff und
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Fahrstunden s.u.

Bei Erweiterung von Klasse B auf C:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von Klasse C1 auf C:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C mit CE:
Sie können natürlich auch die Klassen C und CE zusammen absolvieren. Somit reduziert sich die Gesamtzahl der Überlandfahrten von insgesamt 10 auf 8, Autobahnfahrten von 4 auf 3 und Nachtfahrten von 6 auf 3.(siehe auch Klasse CE)
- 8 Überlandfahrten
- 3 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Welche Prüfung muss ich machen? Theorie
Jeweils ein Fragebogen mit 37 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten haben Sie die Prüfung nicht bestanden

Praxis
Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 60 Minuten - Sie fahren innerhalb und ausserhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrasse
Wissenswertes Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert.

Wenn Sie noch den Führerschein der alten Klasse 2 haben:

- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50.Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.

- mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet

- Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen.

- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren
Sonstiges - Mindestalter: 18(21)
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klassen: C1, L,AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs