Klasse L

Hier finden Sie alle Informationen über die Ausbildungsklasse L. Falls Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Die Ausbildungsklasse L

Was darf ich mit dieser Klasse fahren? -Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhängern(dann Höchstgeschwindigkeit allerdings 25km/h)

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger

- Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff und
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
- keine praktische Ausbildung erforderlich
Welche Prüfung muss ich machen? Theorie:
- Fragebogen mit 30 Fragen, bei mehr als 10 Fehlerpunkten haben SIe die Prüfung nicht bestanden

Praxis:
Die praktische Prüfung entfällt!
Wissenswertes Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt.
Sonstiges - Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen:-
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen