Klasse L
Hier finden Sie alle Informationen über die Ausbildungsklasse L. Falls Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Die Ausbildungsklasse L
Was darf ich mit dieser Klasse fahren? |
-Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhängern(dann Höchstgeschwindigkeit allerdings 25km/h) - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger - Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger |
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
Theorie: - 12 Doppelstunden Grundstoff und - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: - keine praktische Ausbildung erforderlich |
Welche Prüfung muss ich machen? |
Theorie: - Fragebogen mit 30 Fragen, bei mehr als 10 Fehlerpunkten haben SIe die Prüfung nicht bestanden Praxis: Die praktische Prüfung entfällt! |
Wissenswertes | Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt. |
Sonstiges |
- Mindestalter: 16 - Vorbesitz: - - Eingeschlossene Klassen:- - Ausbildung: Theorie - Prüfung: Theorieprüfung Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - Lichtbild - Sehtest - Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |