Klasse D1
Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse D1. Falls Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Die Ausbildungsklasse D1
Was darf ich mit dieser Klasse fahren? |
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750kg zG |
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
Theorie Bei Erweiterung von Klasse B auf D1: - 6 Doppelstunden Grundstoff - 10 Doppelstunden Zusatzstoff Bei Erweiterung von Klasse C1/C auf D1: - 6 Doppelstunden Grundstoff und - 4 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis Wenn Sie die Klasse B oder C1 seit weniger als 2 Jahren besitzen: - 41 Stunden Grundausbildung - 19 Überlandfahrten - 12 Autobahnfahrten - 7 Nachtfahrten Wenn Sie die Klasse B oder C1 seit mehr als 2 Jahren besitzen: - 16 Stunden Grundausbildung - 8 Überlandfahrten - 4 Autobahnfahrten - 4 Nachtfahrten Wenn Sie die Klasse C seit weniger als 2 Jahren besitzen: - 8 Stunden Grundausbildung - 8 Überlandfahrten - 4 Autobahnfahrten - 4 Nachtfahrten Wenn Sie die Klasse C seit mehr als 2 Jahren besitzen: - 6 Stunden Grundausbildung - 4 Überlandfahrten - 2 Autobahnfahrten - 2 Nachtfahrten |
Welche Prüfung muss ich machen? |
Theorie Theorieprüfung ist abzulegen (Fragebogen mit 35 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden Praxis Dauer mindestens 75 Minuten (Zur Prüfung gehört Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten; Sie fahren innerorts, außerorts und Autobahn) |
Wissenswertes |
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn - durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt. - Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorliegen. - Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50.Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird. |
Sonstiges |
Wichtig!!! Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/Psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden. - Mindestalter: 21 - Vorbesitz: B - Eingeschlossene Klassen: L,M - Ausbildung: Theorie und Praxis - Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - Lichtbild - Augenärztliches Zeugnis - Ärztliches Zeugnis - Belastungsgutachten - Erste-Hilfe-Kurs |