Klasse A

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse A unbeschränkt. Falls Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Die Ausbildungsklasse A:

Was darf ich mit dieser Klasse fahren? Schwere Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge:

Kraftrad über 45 km/h - über 35kW Motorleistung - Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kw/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Motorleistung mehr als 15 kW, - Hubraum mehr als 50 ccm
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff und
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkeheit

Welche Prüfung muss ich ablegen? Theorie:
Eine Theorieprüfung ist abzulegen.
(Fragebogen mit 30 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen - bei mehr als 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praxis:
- Die Praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten. Sie fahren innerhalb und ausserhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrzeugstrasse.
Wissenswertes Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden, jedoch erst mit 21 Jahren. Unser Angebot: Falls Sie noch keine komplette Motorradausrüstung für die Zweiradausbildung besitzen, leihen wir Ihnen gerne die fehlende Ausrüstung kostenlos aus. Verlassen Sie sich dabei auf aktuelle Ausrüstung in Bezug auf Sicherheit, Komfort und Design. Um eine optimale Ausbildung zu gewährleisten setzen wir nur modernste Sprechfunkgeräte ein.
Sonstiges - Mindestalter: 24 (Direkteinstieg), bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Dreirädrige Kraftfahrzeuge:21
- Vorbesitz:-
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM, Mofa
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen