Klasse CE
Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildungsklasse CE:
Was darf ich mit dieser Klasse fahren? |
Schwerere Lastzüge Kraftwagen über 3,5to zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750kg zG |
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens? |
Theorie: - 6 Doppelstunden Grundstoff und - 4 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler - Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) und Fahrstunden s.u. Erweiterung von Klasse C auf CE: - 5 Überlandfahrten - 2 Autobahnfahrten - 3 Nachtfahrten Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C mit CE: Sie können natürlich auch die Klassen C und CE zusammen absolvieren. Somit reduziert sich die Gesamtzahl der Überlandfahrten von insgesamt 10 auf 8, Autobahnfahrten von 4 auf 3 und Nachtfahrten von 6 auf 3. (siehe auch Klasse C) - 8 Überlandfahrten - 3 Autobahnfahrten - 3 Nachtfahrten |
Welche Prüfung muss ich ablegen? |
Theorie: Jeweils ein Fragebogen mit 30 Fragen - bei mehr als 10 Fehlerpunkten haben Sie die Prüfung nicht bestanden Praxis: Die praktische Prüfung dauert jeweils mindestens 60 Minuten - Sie fahren innerhalb und ausserhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstrasse |
Wissenswertes |
Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert. Wenn Sie noch den Führerschein der alten Klasse 2 haben: - dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50.Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren. - mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet - Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen. - Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren |
Sonstiges |
- Mindestalter:18(21) - Vorbesitz: C - Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE - Ausbildung: Theorie und Praxis - Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: - Lichtbild - Augenärztliches Zeugnis - Ärztliches Zeugnis - Erste-Hilfe-Kurs |