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Reißverschlußverfahren bei Fahrbahnverengung

Ein gutes Beispiel für defensive Fahrweise

Kraftfahrer müssen bei Fahrbahnverengungenbis zur Engstelle vorfahren und dürfen erst unmittelbar davor in die verbleibende Spur einfädeln - also nach dem Reißverschlußverfahren! Diese Regelung, die bereits 2001 eingeführt wurde, wird in der Praxis immer noch viel zu häufig mißachtet. Viele kritische Situationen entstehen dadurch, dass sich Verkehrsteilneh-mer weit vor der Verengung einordnen - aus Angst, später ausgebremst zu werden. So wird der ohnehin knappe Fahrbahnraum verschenkt. Wir machen darauf aufmerksam, dass sich nicht dierjenigen verkehrswidrig verhalten, die ihr Fahrzeug bis zur Engstelle vorziehen, sondern jene, die andere mit Ellbogenmentalität dort nicht einfädeln lassen! Wer dies recht-haberisch verhindert, muß übrigens auch mit einem Bußgeld rechnen. Von den möglichen Folgen bei einem Unfall ganz zu schweigen ...