Tempo 80 für Kleintransporter
Interessantes Gerichtsurteil
Kleintransporter über 3,5to Gesamtgewicht sind auf Autobahnen grundsätzlich dem Tempolimit von 80km/h für Lastwagen unterworfen. Das stellte jetzt das Oberlandesgericht(OLG) Karlsruhe klar. In dem verhandelten Fall war ein Fahrer eines Mercedes-Benz Sprinters mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6to auf der Autobahn in eine Radarkontrolle geraten. Die Bussgeldbehörde verhängte daraufhin eine Geldbuße sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Von diesem Vorwurf sprach ihn das Amtsgericht Freiburg zunächst frei, weil es der Auffassung war, das Fahrzeug sei entsprechend seiner Zulassung "Pkw geschlossen" als Pkw einzuordnen, so dass hierfür keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung gelte. Das sahen die OLG-Richter anders: Nach ihrer Ansicht kommt es für die Einordnung eines Fahrzeugs als Pkw bzw. Lkw im Sinne der StVO nicht auf die ausgestellten Fahrzeugpapiere an. Vielmehr sei hierfür "allein auf die konkrete Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs abzustellen".
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2004 Az.: 2 Ss 80/0
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